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Preise

Zimmer:

Einzelzimmer ab 45,00 € pro Nacht

Doppelzimmer ab 65,00 € pro Nacht

Zustellbett nach Absprache

Das Frühstück wir mit 6 €  pro Nacht berechnet.


Ferienwohnungen:

„Bärenberg“, mit 33 qm für bis zu drei Personen ab 50,00 € pro Nacht

„Hundsberg“, mit 43 qm für bis zu vier Personen ab 55,00 € pro Nacht

Die Preise für die Ferienwohnungen beziehen sich jeweils auf 2 Personen und ab 3 Übernachtungen.

Jede weitere Person wird nach Absprache berechnet.

Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung sind inklusive.

Kinder bis 6 Jahre im Bett der Eltern frei.

Haustiere sind gegen Aufpreis willkommen.

Unserer Außensauna ist nach Absprache gegen einen geringen Aufpreis von 5,00 € pro Person nutzbar.

Die Zimmer bzw. Ferienwohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung.

Stornierungsbedingungen:

Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken, aber sollten Sie dennoch gezwungen sein ihre Auszeit nicht anzutreten. Sprechen Sie bitte mit uns, es gibt in jedem Fall eine zufrieden stellende Lösung.

Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, die Zimmer, bzw. Ferienwohnung/en anderweitig zu vermieten. Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Storno-Zahlung, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden. Ansonsten wird bei Stornierung einer fest abgeschlossenen Buchung, egal ob in (schriftlicher telefonischer oder mündlicher Form) laut nachstehender Tabelle abgerechnet.

Stornierung – Vertragsrücktritt:

Sie können jederzeit vor Reiseantritt stornieren.

  • Bis 15 Tage vor Anreise kostenfrei
  • 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50%
  • 7 bis 2 Tage vor Reiseantritt 80%
  • 1 Tag vor Reiseantritt 100%

Der rechtliche Anspruch resultiert aus dem abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag (siehe unter Gastaufnahmevertrag).

Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag. Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe.

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels im Deutschen Hotel im Gaststättenverband e.V.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Beherbergungsbetrieb) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers (der Wohnung) dem Gast Schadensersatz zu leisten.

(a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

(b) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommen Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.